Ein Nachlass-Dienst kann Zugangsdaten ordnen. Er kann keine Rechtsnachfolge herstellen. Wer das verwechselt, bezahlt ein Abo für ein Gefühl von Sicherheit — und die Angehörigen stehen im Ernstfall trotzdem beim Notar. Dieser Artikel bezieht sich auf Österreich.
Wenn du „digitaler Nachlass Anbieter Vergleich“ oder „beste App für digitalen Nachlass“ suchst, hast du die Entscheidung im Kopf schon getroffen: Es soll ein Dienst sein. Die acht Fragen unten helfen dir, den passenden zu erkennen — und vor allem, keinen zu kaufen, der etwas verspricht, das er rechtlich gar nicht liefern kann.
Kurz gesagt: Es gibt vier Lösungstypen. Plattform-Funktionen (Apple, Google, Facebook) sind kostenlos, regeln aber nur das jeweilige Konto. Passwort-Manager mit Notfallzugriff passen, wenn du ohnehin einen nutzt. Spezialisierte Dienste sind meist kostenpflichtig und richten sich an Vorsorgende oder an Angehörige. Ein Offline-Notfallordner eignet sich, wenn du ohne Abo und ohne Online-Konto vorsorgen willst.
Anbieter für den digitalen Nachlass im Überblick (Stand: Oktober 2026)
Die Lösungen unterscheiden sich vor allem darin, wie der Zugriff ausgelöst wird und wem du deine Daten anvertraust. Die Übersicht ist bewusst ohne Reihung: Welche passt, hängt von deinen Konten und deiner Familie ab, nicht von einem Testsieger.
1. Plattform-Funktionen: kostenlos, aber nur für ein Konto
Apple, Google und Facebook bieten Nachlass-Einstellungen direkt im Konto. Jede gilt nur für das Konto dieses Anbieters – und auch dort nicht für alles: Beim Apple-Nachlasskontakt sind etwa Schlüsselbund-Passwörter und gekaufte Medien ausgenommen.
2. Passwort-Manager mit Notfallzugriff
Bitwarden und Proton bieten in ihren Bezahltarifen einen Notfallzugriff. Du bestimmst Vertrauenspersonen; fordern sie den Zugriff an und du widersprichst innerhalb der Wartezeit nicht, bekommen sie ihn. Die Vertrauensperson braucht selbst ein Konto beim selben Anbieter.
3. Spezialisierte Dienste: Vorsorge vorab oder Hilfe für Angehörige
Hier gibt es zwei Richtungen. Vorsorgedienste richtest du zu Lebzeiten selbst ein, meist als Abo – für sie gelten die acht Fragen weiter unten ganz besonders. Bestattungsunternehmen wie die LINZ AG Bestattung bieten dagegen einen Service für Angehörige nach dem Todesfall; die Recherche nach Verträgen und Nutzerkonten ist dort laut Anbieter erst nach der Einantwortung möglich.
4. Offline-Notfallordner
Ein Notfallordner auf Papier oder als PDF gibt nichts automatisch frei. Das ist sein Vorteil und zugleich seine Grenze – mehr dazu im Abschnitt Notfallmappe oder Nachlass-App.
| Lösung | Typ | Auslöser | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Apple-Nachlasskontakt | Plattform-Funktion | Zugriffsschlüssel + Sterbeurkunde, Prüfung durch Apple | kostenlos | Schlüsselbund (Passwörter, Passkeys) und gekaufte Medien ausgenommen |
| Google Kontoinaktivität-Manager | Plattform-Funktion | Inaktivität nach einem Zeitraum, den du selbst festlegst | kostenlos | Bis zu 10 Personen, du wählst die Daten aus |
| Facebook-Nachlasskontakt | Plattform-Funktion | Meldung des Todes, Konto wird in den Gedenkzustand versetzt | kostenlos | Kein Zugriff auf Nachrichten |
| Bitwarden Notfallzugriff | Passwort-Manager | Wartezeit nach Anforderung; ohne Widerspruch Freigabe | ab Premium, 19,80 US-$ pro Jahr zzgl. Steuern (laut Anbieter) | Vertrauensperson braucht ein Bitwarden-Konto (auch kostenlos) |
| Proton Notfallzugriff | Passwort-Manager / Konto | Wartezeit 0 bis 30 Tage; ohne Reaktion Freigabe | alle Bezahltarife (Preise siehe Anbieter) | Bis zu 5 Vertrauenspersonen; beide brauchen eine Proton-Mail-Adresse |
| LINZ AG Bestattung „Digitaler Service“ (Beispiel für einen Service über Bestatter) | Dienstleister für Angehörige | Auftrag nach dem Todesfall; Kontenrecherche laut Anbieter erst nach der Einantwortung | 183,70 € bis 573,00 € inkl. USt je nach Paket und Laufzeit; Grundpaket 12 Monate bei Bestattungsauftrag kostenlos (laut Anbieter) | Nicht zur eigenen Vorsorge gedacht, sondern für Hinterbliebene |
| Offline-Notfallordner, z. B. der kostenlose ISPA-Leitfaden „Digitaler Nachlass“ oder unser PDF „Digitaler Notfallordner“ (unser eigenes Produkt) | Offline | keine automatische Freigabe | kostenlos (Leitfaden) bzw. einmalig 24 € inkl. österreichischer USt, kein Abo (unser PDF) | Pflege von Hand nötig |
Die Lösungen dienen unterschiedlichen Zwecken; die Kosten sind nicht direkt vergleichbar. Preise und Funktionen ändern sich – Stand: 02.10.2026, prüf die Angaben vor dem Abschluss auf der Seite des Anbieters.
Zur Einordnung: Die deutsche Verbraucherzentrale rät, Passwörter keinem Unternehmen anzuvertrauen. Genau darum geht es in Frage 5 (wer deine Daten lesen kann) und Frage 7 (was passiert, wenn es den Anbieter nicht mehr gibt).
Vor dem Abo: 8 Fragen, mit denen du jeden Anbieter prüfst
Die Tabelle zeigt dir, was es gibt. Ob du überhaupt einen zusätzlichen Dienst brauchst, ist die erste Frage: Für einzelne Konten reichen oft die kostenlosen Plattform-Funktionen. Was eine Nachlass-App im Alltag leistet, steht in einem eigenen Beitrag.
Wenn du danach immer noch einen Dienst willst – etwa weil du sehr viele Konten hast oder eine dokumentierte Übergabe brauchst –, dann prüfe ihn mit diesen acht Fragen.
Frage 1: Verspricht der Dienst etwas, das ein Testament wäre?
Wer verfügen will, wer was bekommt, braucht in Österreich ein formgültiges Testament. Ohne Notar kennt das Gesetz dafür im Normalfall zwei Wege (dazu kommt das Nottestament nach § 584 ABGB für echte Ausnahmesituationen):
- Eigenhändig: „Wer schriftlich ohne Zeugen letztwillig verfügen will, muss die Verfügung eigenhändig schreiben und eigenhändig mit seinem Namen unterschreiben.“ (§ 578 ABGB)
- Fremdhändig — also am Computer getippt oder von jemand anderem geschrieben: Die Verfügung muss die verfügende Person „in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen eigenhändig unterschreiben und mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz versehen, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält“. Die Zeugen, „deren Identität aus der Urkunde hervorgehen muss“, unterschreiben ihrerseits auf der Urkunde mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz, der auf ihre Zeugeneigenschaft hinweist (§ 579 Abs. 1 und 2 ABGB). Wer als Zeuge nicht in Frage kommt — unter anderem begünstigte Personen und deren nahe Angehörige —, steht in §§ 587 f. ABGB.
Das Wort „gleichzeitig“ ist dabei kein Detail: Das Gesetz verlangt drei gleichzeitig anwesende Zeugen — nicht drei Unterschriften nacheinander.
Keine Plattform der Welt kann das ersetzen. Ein Upload in einen „digitalen Safe“ ist kein Testament. Auch das Hinterlegen läuft anders, als es Werbetexte nahelegen: Im Verlassenschaftsverfahren fragt die Gerichtskommissärin oder der Gerichtskommissär elektronisch beim Zentralen Testamentsregister und beim Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte an; ist dort etwas registriert, wird die verwahrende Stelle automatisch verständigt (oesterreich.gv.at). Ein privater Cloud-Ordner löst diese Kette nicht aus. Warum es ein rein digitales Testament in Österreich nicht gibt, steht in Digitales Testament erstellen: Warum es das in Österreich nicht gibt. Formulierungen wie „dein digitaler letzter Wille, rechtssicher hinterlegt“ sind daher das erste Warnsignal.
Frage 2: Woher soll der Zugriff der Erben rechtlich kommen?
In Österreich geht die Verlassenschaft nicht automatisch mit dem Tod auf die Erben über. Das zuständige Bezirksgericht beauftragt eine Notarin oder einen Notar als Gerichtskommissär; die Erben geben eine Erbantrittserklärung ab; am Ende steht der Einantwortungsbeschluss, in dem festgehalten wird, wer zu welcher Quote erbt. Zum Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge ist dieser Beschluss mit Rechtskraftstempel vorzulegen (oesterreich.gv.at, Abwicklung eines Verlassenschaftsverfahrens).
(Übersteigt die Verlassenschaft die Verbindlichkeiten nicht, kann das Verfahren stattdessen mit der „Überlassung der Aktiven der Verlassenschaft an Zahlungs statt“ enden.)
Ein Dienst kann diesen Weg abkürzen, indem er einer Vertrauensperson technischen Zugang gibt. Er ersetzt ihn nicht. Und prüfe im selben Zug, was die Nutzungsbedingungen der betroffenen Plattformen zur Weitergabe von Zugangsdaten sagen — ein technischer Zugang und eine Berechtigung sind zweierlei. Wer prüfen will, was ein Anbieter wirklich zusagt, sucht in dessen AGB nach genau diesem Punkt: Verspricht er „Zugriff für die Erben“ — oder „Weitergabe der von dir hinterlegten Informationen an die von dir benannte Person“? Nur das Zweite ist eine Zusage, die ein Unternehmen halten kann.
Frage 3: Was passiert mit einer Vollmacht im Todesfall?
Manche Dienste arbeiten mit einer Vollmacht für die Vertrauensperson. Dazu gehört ein Blick ins ABGB. § 1022 lautet vollständig: „In der Regel wird die Vollmacht sowohl durch den Tod des Gewaltgebers als des Gewalthabers aufgehoben. Läßt sich aber das angefangene Geschäft ohne offenbaren Nachtheil der Erben nicht unterbrechen, oder erstreckt sich die Vollmacht selbst auf den Sterbfall des Gewaltgebers; so hat der Gewalthaber das Recht und die Pflicht, das Geschäft zu vollenden.“ (RIS)
Eine Vollmacht endet also im Regelfall mit dem Tod. Der Gesetzeswortlaut nennt zwei Konstellationen, in denen der Bevollmächtigte weiter tätig wird: ein bereits begonnenes Geschäft, das nicht ohne offenbaren Nachteil der Erben unterbrochen werden kann — oder eine Vollmacht, die sich selbst auf den Sterbefall des Vollmachtgebers erstreckt. Die dort genannte Rechtsfolge ist die Vollendung des Geschäfts. Wie weit eine bewusst über den Tod hinaus erteilte Vollmacht darüber hinaus reicht, hängt von ihrer konkreten Gestaltung ab.
Praktisch heißt das: Eine Vollmacht, die im Todesfall wirken soll, muss das erkennen lassen. Ein Häkchen in einer Weboberfläche ist dafür keine geeignete Grundlage. Empfehlenswert ist, so etwas mit einer Notarin oder einem Rechtsanwalt aufzusetzen — nicht in einem Formularfeld.
Frage 4: Wodurch wird die Übergabe ausgelöst?
Es gibt im Wesentlichen drei Auslöser, und jeder hat eine eigene Schwäche:
- Nachweis per Sterbeurkunde (der Anbieter prüft Unterlagen): sicher gegen Fehlauslösung, aber langsam — und wertlos, wenn du nicht tot, sondern nur handlungsunfähig bist.
- Inaktivität (nach X Monaten ohne Anmeldung wird freigegeben): funktioniert ohne Behördenweg, löst aber im Krankenhausaufenthalt oder nach einem Handywechsel unter Umständen falsch aus.
- Wartezeit nach Anforderung (die Vertrauensperson fordert an, du kannst binnen Frist widersprechen): schnell, aber nur so gut wie deine Erreichbarkeit in der Frist.
Frage konkret: Was passiert, wenn der Auslöser irrtümlich greift? Und was, wenn er gar nicht greift, weil die Vertrauensperson vor dir stirbt oder das Konto verliert? Ein Anbieter, der auf diese zwei Fragen keine dokumentierte Antwort hat, hat den Ernstfall nicht durchdacht.
Frage 5: Wer kann deine Daten lesen?
Wenn der Anbieter dir Inhalte per Passwort-Reset wiederherstellen kann, kann er sie in aller Regel auch lesen. Es gibt Ausnahmen — etwa Wiederherstellungsschlüssel, die nur bei dir liegen — aber sie sind die Ausnahme und stehen dann auch so in der Dokumentation. Das ist nicht automatisch schlimm, aber es ist ein Unterschied, den viele Werbetexte verwischen. Frage nach: Werden die Inhalte Ende-zu-Ende verschlüsselt, und wenn ja — wo liegt der Schlüssel? Wer betreibt die Server, in welchem Land? Wer ist als Auftragsverarbeiter eingebunden? Diese Angaben stehen in der Datenschutzerklärung, nicht auf der Startseite.
Frage 6: Was gilt für deine Daten nach deinem Tod?
Ein Punkt, den fast niemand erwähnt: Erwägungsgrund 27 der Datenschutz-Grundverordnung hält fest: „Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener. Die Mitgliedstaaten können Vorschriften für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verstorbener vorsehen.“ (Verordnung (EU) 2016/679)
Der DSGVO-Schutzschirm, unter dem deine Daten heute stehen, spannt sich nach deinem Tod also nicht mehr über sie. Was dann geschieht, richtet sich in erster Linie danach, was der Anbieter in AGB und Datenschutzerklärung zusagt — andere Rechtsgebiete bleiben davon unberührt. Deshalb: Lies nach, was dort für den Todesfall steht. Wenn dazu nichts steht, ist auch nichts zugesagt.
Frage 7: Was passiert, wenn es den Anbieter nicht mehr gibt?
Vorsorge ist auf Jahrzehnte angelegt, Software-Anbieter selten. Ein Mechanismus, der an einem laufenden Abo hängt, gilt genau so lange, wie es das Unternehmen gibt — und bemerkt wird der Ausfall genau einmal: im Ernstfall.
Der praktische Test dauert fünf Minuten: Kann ich alles, was ich hinterlegt habe, jederzeit als Datei exportieren — und ist dieser Export ohne den Dienst lesbar? Wenn ja, ist der Dienst ein Komfort-Werkzeug, dessen Ausfall du überlebst. Wenn nein, ist er ein Single Point of Failure für deine gesamte Vorsorge. Und plane den Ausfall gleich mit ein: Eine ausgedruckte, an einem sicheren Ort verwahrte Fassung der wichtigsten Angaben ist der einzige Speicher, der weder ein Abo noch Strom braucht.
Frage 8: Was kostet das über die Laufzeit?
Vergleiche nicht Monatspreise, sondern die Summe über den Zeitraum, für den du vorsorgst. Ein Abo für 4 Euro im Monat sind über 30 Jahre rund 1.440 Euro — für eine Funktion, die es teilweise kostenlos im Apple- oder Google-Konto gibt. Das muss kein Ausschlussgrund sein. Aber es sollte eine bewusste Entscheidung sein und keine, die aus einem Werbebanner heraus getroffen wird.
Das Prüfraster zum Mitnehmen
- Verspricht der Dienst etwas, das ein Testament wäre? → Dann ist das Versprechen falsch.
- Sagt er „Zugriff für die Erben“ zu — oder „Weitergabe an deine benannte Person“?
- Arbeitet er mit einer Vollmacht, und erstreckt sich diese auf den Sterbefall des Vollmachtgebers?
- Welcher Auslöser, und was passiert bei Fehlauslösung und bei Nichtauslösung?
- Kann der Anbieter meine Inhalte lesen? Wo liegen Schlüssel und Server?
- Steht in AGB/Datenschutzerklärung etwas zum Todesfall?
- Kann ich alles exportieren — und ist der Export ohne den Dienst lesbar?
- Was kostet das über 20 bis 30 Jahre?
Fällt ein Anbieter bei Punkt 1, 2 oder 7 durch, brauchst du die übrigen Fragen nicht mehr zu stellen.
Digitale Notfallmappe oder Nachlass-App — was ist der Unterschied?
Eine Nachlass-App ist ein Online-Dienst: Du hinterlegst Daten beim Anbieter, und er gibt sie nach einem festgelegten Auslöser an deine Vertrauensperson frei. Das ist bequem, setzt aber voraus, dass es den Dienst im Ernstfall noch gibt und dass du ihm deine Daten anvertraust.
Eine digitale Notfallmappe ist ein Dokument, das du selbst führst – als PDF, ausgedruckt oder beides. Darin steht, welche Konten, Verträge und Geräte es gibt und wer im Ernstfall was erledigen soll. Nichts wird automatisch freigegeben: Du entscheidest, wer die Mappe wann bekommt, und hältst sie selbst aktuell.
Für deine digitale Notfallvorsorge musst du dich nicht für eines entscheiden. Du kannst die kostenlosen Plattform-Funktionen einrichten und in der Mappe festhalten, wo welcher Zugang zu finden ist.
Der Teil, den keine Software abnimmt
Was am Ende zählt, ist nicht die Plattform, sondern die Vollständigkeit: Welche Konten gibt es überhaupt? Wer soll was bekommen? Wo liegen die Papiere? Diese Inventur macht kein Anbieter für dich — sie ist die Voraussetzung dafür, dass irgendein Werkzeug überhaupt etwas nützt.
Wenn du dort anfangen willst: Die kostenlose Checkliste „12 Dinge, die deine Angehörigen im Ernstfall brauchen“ geht die Punkte der Reihe nach durch — ohne Abo und ohne Anbieter.
Wenn du lieber auf Papier oder als PDF vorsorgst statt in einer App: Unser Notfallordner ohne Abo ist eine Vorlage zum Ausfüllen für Österreich (unser eigenes Produkt, einmalig 24 € inkl. USt, mit 30 Tagen Geld-zurück-Garantie – die Bedingungen stehen bei den Preisen).
Häufige Fragen
Welche App ist die beste für den digitalen Nachlass?
Eine beste App für alle gibt es nicht, weil jede Lösung nur einen Teil abdeckt: Plattform-Funktionen regeln ihr eigenes Konto, ein Passwort-Manager deine Zugangsdaten, ein spezialisierter Dienst die Organisation dazwischen. Entscheidend ist, welche Konten du hast, wem du vertraust und ob du ein Abo willst. Prüf jede Lösung mit den 8 Fragen oben.
Gibt es kostenlose Software für den digitalen Nachlass?
Teilweise. Die Plattform-Funktionen in der Tabelle oben sind kostenlos, gelten aber nur für das jeweilige Konto. Den Notfallzugriff in Passwort-Managern gibt es nur in Bezahltarifen. Für eine Offline-Übersicht bietet die ISPA den kostenlosen Leitfaden „Digitaler Nachlass“ an (Stand: Oktober 2023).
Soll ich meine Passwörter einem Nachlass-Dienst anvertrauen?
Das musst du selbst abwägen. Die deutsche Verbraucherzentrale rät davon ab, Passwörter einem Unternehmen anzuvertrauen. Du kannst auch nur festhalten, welche Konten es gibt und wo die Zugänge liegen – etwa in einem verschlossenen Kuvert bei einer Vertrauensperson. Wer ohnehin einen Passwort-Manager nutzt, kann dessen Notfallzugriff verwenden; auch das ist ein Unternehmen, dem du vertraust.
Kann ich mein Testament in einer App erstellen?
Nur digital gespeichert: nein. Ein Testament, das nur in einer App existiert, ist in Österreich nicht gültig. Das Gesetz verlangt eine bestimmte Form – etwa eigenhändig geschrieben und unterschrieben, fremdhändig (zum Beispiel am PC geschrieben) mit eigenhändigem Zusatz und Unterschrift vor drei gleichzeitig anwesenden Zeugen, oder vor Notariat oder Gericht. Den Text kannst du am Gerät vorbereiten; gültig wird er erst in der vorgeschriebenen Form. Mehr dazu: Testament in Österreich richtig errichten. Das ist keine Rechtsberatung; im Einzelfall helfen dir ein Notariat oder eine Rechtsanwaltskanzlei.
Weiterlesen
- Digitaler Nachlass: Brauche ich dafür eine App?
- Digitalen Nachlass regeln: Die Anleitung für Österreich & Deutschland
- Digitales Testament erstellen: Warum es das in Österreich nicht gibt
Quellen
- oesterreich.gv.at (inhaltlich verantwortlich u. a. Österreichische Notariatskammer): Fremdhändige Verfügung (bisher fremdhändiges Testament), Stand 01.01.2026
- oesterreich.gv.at: Abwicklung eines Verlassenschaftsverfahrens, Stand 25.03.2026
- § 578 ABGB (eigenhändige Verfügung), Gesetzeswortlaut
- § 579 ABGB (fremdhändige Verfügung), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- § 1022 ABGB, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Erwägungsgrund 27 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex
- Apple Support: Einen Nachlasskontakt für deinen Apple Account hinzufügen
- Google-Konto-Hilfe: Kontoinaktivität-Manager
- Facebook-Hilfebereich: Nachlasskontakte
- Bitwarden: Emergency Access und Preise, abgerufen 02.10.2026
- Proton: Notfallzugriff, abgerufen 02.10.2026
- LINZ AG Bestattung: Digitaler Service, Preise abgerufen 02.10.2026
- ISPA: Leitfaden „Digitaler Nachlass“, Stand Oktober 2023
- Verbraucherzentrale: Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten?, Stand 03.11.2025
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Er bezieht sich auf die Rechtslage in Österreich. Für deinen Einzelfall — besonders bei Testament, Vollmacht und Verlassenschaft — wende dich an eine Notarin/einen Notar oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.