Zwei Dokumente, die im Ernstfall über sehr viel entscheiden – und die trotzdem die meisten Menschen vor sich herschieben. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung werden oft verwechselt, regeln aber Unterschiedliches. Dieser Artikel erklärt in klarer Sprache, was welches Dokument tut, worin sie sich unterscheiden und wie du sie in Österreich und Deutschland erstellst.

Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Erstellung wende dich an Notar, Rechtsanwältin oder eine offizielle Beratungsstelle.

Der Kern in einem Satz

Die Vorsorgevollmacht regelt, wer für dich entscheiden darf, wenn du es selbst nicht mehr kannst. Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Behandlungen du willst – und welche nicht.

Die Vorsorgevollmacht: Wer handelt für mich?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du eine Person deines Vertrauens, die in deinem Namen handeln darf, wenn du dazu nicht mehr in der Lage bist – etwa nach einem Unfall, Schlaganfall oder bei fortschreitender Demenz. Das kann Bereiche umfassen wie:

  • Medizinische Entscheidungen (im Zusammenspiel mit der Patientenverfügung)
  • Finanzen und Bankgeschäfte
  • Behördengänge und Verträge
  • Aufenthaltsbestimmung (z. B. Umzug in ein Pflegeheim)

Wichtig: Ohne Vorsorgevollmacht darf nicht automatisch dein Partner oder deine Familie für dich entscheiden. Stattdessen bestellt das Gericht eine gesetzliche Vertretung (in Österreich: Erwachsenenvertretung, in Deutschland: rechtliche Betreuung) – oft eine fremde Person. Genau das verhindert die Vorsorgevollmacht.

Die Patientenverfügung: Welche Behandlung will ich?

Die Patientenverfügung legt im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst – etwa lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung oder Beatmung. Sie greift, wenn du deinen Willen selbst nicht mehr äußern kannst, und gibt Ärzten sowie Angehörigen Sicherheit darüber, was in deinem Sinne ist.

Beide Dokumente ergänzen sich: Die Patientenverfügung sagt, was geschehen soll; die Vorsorgevollmacht bestimmt die Person, die dafür sorgt, dass dein Wille umgesetzt wird.

So erstellst du sie in Österreich

  • Vorsorgevollmacht: wird bei Notar, Rechtsanwältin oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet und ins Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen. Erst mit der Eintragung wird sie wirksam.
  • Patientenverfügung: In der verbindlichen Form braucht es eine ärztliche und eine rechtliche Aufklärung; eine Registrierung ist möglich. Umfassende Infos bietet oesterreich.gv.at.

So erstellst du sie in Deutschland

  • Vorsorgevollmacht: grundsätzlich formfrei möglich; für Immobiliengeschäfte notariell. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (vorsorgeregister.de) wird empfohlen, damit Gerichte sie im Ernstfall finden.
  • Patientenverfügung: schriftlich; das Bundesministerium der Justiz stellt kostenlose Textbausteine bereit. Je konkreter die Formulierungen, desto verbindlicher.

Was der Notfallordner damit zu tun hat

Die besten Dokumente nützen nichts, wenn im Ernstfall niemand weiß, dass es sie gibt oder wo sie liegen. Genau hier setzt ein Notfallordner an: Er dokumentiert den Status deiner Vorsorgedokumente und ihren Aufbewahrungsort – und stellt sicher, dass deine Vertrauensperson im entscheidenden Moment darauf zugreifen kann.

Häufige Fragen

Brauche ich beide Dokumente?

In der Regel ja – sie regeln Unterschiedliches und ergänzen sich. Die Vorsorgevollmacht bestimmt die Person, die Patientenverfügung den medizinischen Willen.

Was ist der Unterschied zur Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung (DE) bzw. Erwachsenenvertreter-Verfügung (AT) schlägst du dem Gericht eine Person vor, falls doch eine gesetzliche Vertretung nötig wird. Die Vorsorgevollmacht kann eine solche Vertretung idealerweise ganz vermeiden.

Gelten österreichische Dokumente in Deutschland und umgekehrt?

Grundsätzlich werden sie oft anerkannt, aber die Formvorschriften und Register unterscheiden sich. Bei Wohnsitz- oder Behandlungsort im jeweils anderen Land empfiehlt sich eine Beratung.

Fazit

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind kein Thema fürs hohe Alter, sondern für jeden Erwachsenen – ein Unfall fragt nicht nach dem Geburtsjahr. Beide Dokumente zu erstellen und ihren Aufbewahrungsort festzuhalten, ist einer der wichtigsten Schritte deiner Vorsorge.

👉 Im Digitalen Notfallordner hältst du den Status und Aufbewahrungsort beider Dokumente strukturiert fest. Den kostenlosen Einstieg bietet die Notfall-Checkliste.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand Juli 2026.