Wenn ein naher Mensch stirbt, stehen Angehörige unter Schock – und gleichzeitig vor einer Reihe von Formalitäten. Die gute Nachricht: In den ersten 48 Stunden ist nur weniges wirklich dringend. Dieser Leitfaden zeigt ruhig und in der richtigen Reihenfolge, was jetzt zu tun ist – und was ausdrücklich warten darf.

Dieser Artikel beschreibt die Abläufe in Österreich und Deutschland. Er ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel helfen Bestatter und Notar weiter.

Zuerst: Durchatmen. Fast nichts ist sofort fällig.

Der wichtigste Rat vorweg: Du musst nicht alles heute erledigen. Die meisten Behördenwege haben Tage oder Wochen Zeit. Konzentriere dich in den ersten Stunden auf das Nötigste – der Rest kommt später, in Ruhe.

Die ersten Stunden: Arzt und Bestatter

  • Arzt verständigen: Bei einem Todesfall zu Hause stellt ein Arzt die Todesbescheinigung aus (in Österreich die Totenbeschau durch den Totenbeschauarzt). Bei unklarer Ursache oder Unfall ist die Polizei zu verständigen – das ist Vorschrift, kein Misstrauen.
  • Bestattungsunternehmen anrufen: Der Bestatter übernimmt die Überführung und führt euch durch fast alle weiteren Schritte. Nutzt diese Hilfe – dafür sind sie da. Unterschreibt aber nichts unter Druck; ein Tag Bedenkzeit ist immer erlaubt.

Die ersten Anrufe

  • Nächste Angehörige und enge Freunde informieren. Ihr müsst nicht alle selbst anrufen – bittet die Erstinformierten, weiterzutelefonieren.
  • Für Menschen und Tiere sorgen, die vom Verstorbenen abhingen: Kinder, pflegebedürftige Angehörige, Haustiere.
  • Arbeitgeber informieren – formlos, Details später.

Der wichtigste Sofort-Punkt: Versicherungsfristen

Ein einziger Punkt ist wirklich zeitkritisch: Wenn der Tod durch einen Unfall eintrat und eine private Unfall- oder Lebensversicherung besteht, gelten teils Meldefristen von nur 48 bis 72 Stunden. Meldet den Versicherungsfall lieber sofort formlos: „Ich melde den Versicherungsfall zur Polizze/Police Nr. …, Details folgen.“ Das wahrt die Frist.

Was ihr in den ersten 48 Stunden NICHT tun solltet

  • Nichts kündigen, nichts auflösen, nichts überweisen. Vorschnelle Schritte richten Schaden an – etwa Strom abmelden, während die Wohnung noch gebraucht wird.
  • Keine Wertgegenstände oder Dokumente verteilen – bis zur offiziellen Regelung gehört alles zum Nachlass.
  • Nichts unterschreiben, das ihr nicht versteht – auch nicht beim Bestatter.

Danach: die Sterbeurkunde

Das zentrale Dokument für fast alles Weitere ist die Sterbeurkunde. Sie wird beim Standesamt des Sterbeorts ausgestellt (in Deutschland Meldung spätestens am dritten Werktag – meist übernimmt das der Bestatter). Verlangt gleich mehrere Exemplare (5 bis 10): Banken, Versicherungen und Ämter wollen oft Originale, und Nachbestellen kostet Zeit.

Ein Wort zum Erbe

  • In Österreich müsst ihr das Verfahren nicht selbst starten: Das Gericht bestellt automatisch einen Notar als Gerichtskommissär, der sich bei euch meldet und die Verlassenschaftsabhandlung durchführt. Eure Aufgabe bis dahin: Dokumente sammeln.
  • In Deutschland meldet sich niemand automatisch. Ein vorhandenes Testament muss beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Wer das Erbe wegen möglicher Schulden ausschlagen will, hat dafür nur sechs Wochen ab Kenntnis.

Warum Vorbereitung so viel leichter macht

Fast alles auf dieser Liste wird einfacher, wenn der oder die Verstorbene vorgesorgt hat: Wenn Kontakte, Versicherungen mit Polizzennummern, Vollmachten und der Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente an einem Ort stehen, müssen Angehörige nicht raten. Genau das ist der Sinn eines Notfallordners – er ist ein letztes Geschenk an die eigene Familie.

Häufige Fragen

Was ist das Allererste, das man tun muss?

Einen Arzt zur Feststellung des Todes verständigen (bei unklarer Ursache die Polizei), danach ein Bestattungsunternehmen kontaktieren. Alles Weitere hat Zeit.

Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?

Fünf bis zehn Exemplare sind sinnvoll, da viele Stellen Originale verlangen.

Muss ich sofort Verträge und Abos kündigen?

Nein. Das gehört in die Wochen danach. In den ersten Tagen nichts übereilt kündigen – manche Kündigungen lassen sich nicht rückgängig machen.

Fazit

Ein Todesfall ist eine Ausnahmesituation – aber die ersten 48 Stunden sind überschaubar, wenn man die Reihenfolge kennt: Arzt, Bestatter, die wichtigsten Anrufe, Versicherungsfristen wahren, sonst nichts übereilen. Bestatter und (in Österreich) der Gerichtskommissär begleiten euch durch den Rest.

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Beschreibt Abläufe in AT/DE, Stand Juli 2026. Keine Rechtsberatung.